Erscheinung:17.03.2022 | Thema Maßnahmen Geschäftsleiter: BaFin spricht Verwarnung aus
Die BaFin hat am 24. Juni 2021 einen Geschäftsleiter eines ihrer Aufsicht unterstehenden Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) verwarnt.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.
Der Bescheid ist seit dem 23. Februar 2022 bestandskräftig.