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Erscheinung:15.02.2022 | Thema Maßnahmen BaFin verwarnt Geschäftsleiter

Die BaFin hat am 24. August 2021 einen Geschäftsleiter eines ihrer Aufsicht unterstehenden Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) verwarnt.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG sowie § 57 des Geldwäschegesetzes (GwG).

Der Bescheid ist seit dem 10. Februar 2022 bestandskräftig.

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