Erscheinung:26.08.2021 | Thema Maßnahmen BaFin ordnet erhöhte Erweiterung einer Einlagenannahmebeschränkung sowie die Bestellung von Sonderbeauftragten an
Die BaFin hat gegen ein ihrer Aufsicht unterstehendes Institut am 14. Juli 2021 die Erweiterung einer Einlagenannahmebeschränkung nach § 45b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) mittels Abwehrkonditionen mit sofortiger Wirkung angeordnet. Außerdem hat sie gemäß § 45c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nr. 6 KWG mit sofortiger Wirkung Sonderbeauftragte bei diesem Institut bestellt.
Das betroffene Institut hat gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG verstoßen.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 60b Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 KWG auf anonymer Basis.