Erscheinung:26.08.2021 | Thema Maßnahmen BaFin ordnet erhöhte Eigenmittelanforderungen und Einlagenannahmebeschränkung an
Die BaFin hat gegen ein ihrer Aufsicht unterstehendes Institut am 25. Mai 2021 erhöhte Eigenmittelanforderungen nach 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) sowie eine Einlagenannahmebeschränkung nach § 45b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KWG mit sofortiger Wirkung verhängt.
Das betroffene Institut hat gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG verstoßen.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 60b Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 KWG auf anonymer Basis.