BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:28.06.2021 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbuße fest (GwG)

Die BaFin hat gegen ein Kreditinstitut mit Bescheid vom 16.03.2021 auf Grundlage des § 56 Abs. 1 Nr. 59 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) ein Bußgeld in Höhe von 50.000,- EUR festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 07.04.2021 rechtskräftig.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback