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Erscheinung:27.05.2021 | Thema Maßnahmen Abberufung eines Geschäftsleiters

Die BaFin hat mit Schreiben vom 19.April 2021 gemäß § 36 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) von einem Kreditinstitut die Abberufung eines Geschäftsleiters verlangt. Grund hierfür waren insbesondere Verstöße gegen die Geschäftsorganisationsanforderungen des § 25a Absatz 1 KWG.

Die Maßnahme ist seit dem 25.Mai 2021 bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.

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