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Erscheinung:01.07.2022 | Thema Maßnahmen Geschäftsleiter: BaFin spricht Verwarnung aus

Die BaFin hat mit Bescheid vom 21. März 2022 einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) verwarnt.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.

Der Bescheid ist seit dem 25. April 2022 bestandskräftig.

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