Erscheinung:01.07.2022 | Thema Maßnahmen Geschäftsleiter: BaFin spricht Verwarnung aus
Die BaFin hat mit Bescheid vom 21. März 2022 einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) verwarnt.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.
Der Bescheid ist seit dem 25. April 2022 bestandskräftig.