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Erscheinung:18.11.2019 | Thema Maßnahmen BaFin ordnet Großkreditverbot an

Die BaFin hat am 1. Oktober 2019 ein Großkreditverbot gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt, welches ab dem 08. Oktober 2019 einzuhalten ist.

Das betroffene Institut hat gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG verstoßen.

Der Bescheid ist seit dem 5. November 2019 bestandskräftig

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