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Erscheinung:12.04.2019, Stand:geändert am 12.04.2019 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat gegen ein Finanzdienstleistungsinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1a des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) mit Bescheid vom 16.01.2019 auf Grundlage des § 56 Abs. 2 Nr. 1 lit. f) KWG i. V. m. § 24 Abs. 1 Nr. 17 KWG zwei Bußgelder in Höhe von jeweils 12.500,- EUR festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 06.02.2019 rechtskräftig.

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