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Erscheinung:13.12.2018 | Thema Maßnahmen Verwarnung eines Geschäftsleiters

Die BaFin hat mit Schreiben vom 4. Oktober 2018 gemäß § 36 Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG) den Geschäftsleiter eines Kreditinstitutes verwarnt. Grund hierfür waren insbesondere Verstöße gegen die Organisationsanforderungen des § 25a Absatz 1 KWG.

Die Maßnahme ist seit dem 16. November 2018 rechtskräftig.

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