Erscheinung:13.12.2018 | Thema Maßnahmen Verwarnung eines Geschäftsleiters
Die BaFin hat mit Schreiben vom 4. Oktober 2018 gemäß § 36 Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG) den Geschäftsleiter eines Kreditinstitutes verwarnt. Grund hierfür waren insbesondere Verstöße gegen die Organisationsanforderungen des § 25a Absatz 1 KWG.
Die Maßnahme ist seit dem 16. November 2018 rechtskräftig.