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Erscheinung:24.09.2019 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat gegen ein Finanzdienstleistungsinstitut i.S.d. § 1 Abs. 1a des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) mit Bescheid vom 19.11.2018 auf Grundlage des § 56 Abs. 2 Nr. 11 lit. b) KWG zwei Bußgelder in Höhe von jeweils 10.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 12.03.2019 rechtskräftig.

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