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Erscheinung:10.08.2018 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat mit Bescheid vom 26.02.2018 auf Grundlage des § 56 Abs. 2 Nr. 1 lit. i) Kreditwesengesetz (KWG) Bußgelder in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 17.03.2018 rechtskräftig.

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