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Erscheinung:05.03.2018 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat gegen ein Kreditinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) mit Bescheid vom 21.03.2017 auf Grundlage des § 56 Abs. 2 Nr. 1 h) KWG i. V. m. § 24 Abs. 1 Nr. 10 KWG Bußgelder in Höhe von insgesamt 100.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 08.04.2017 rechtskräftig.

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