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Erscheinung:02.07.2020 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbuße fest (GwG)

Die BaFin hat gegen ein Kreditinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) mit Bescheid vom 13. März 2020 auf Grundlage des § 56 Abs. 1 Nr. 59 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) ein Bußgeld in Höhe von 10.000,- EUR festgesetzt.


Der Bescheid ist seit dem 4. April 2020 rechtskräftig.

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