Erscheinung:28.05.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Bank of Communications Co., Ltd., Frankfurt Branch
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Bank of Communications Co., Ltd., Frankfurt Branch, mit Schreiben vom 22. Februar 2024 gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 KWG sicherzustellen. Eine Sonderprüfung hatte zuvor ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG in den geprüften Bereichen nicht gegeben war.
Vor dem Hintergrund der organisatorischen Mängel hat die BaFin mit Schreiben vom 9. April 2024 gegenüber der Bank of Communications Co., Ltd., Frankfurt Branch, zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 6c Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KWG angeordnet.
Die Maßnahmen sind bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 60b KWG.