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Erscheinung:19.07.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur VR Payment GmbH

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die VR Payment GmbH mit rechtskräftigem Bescheid vom 28. Mai 2024 auf Grundlage des § 130 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in Verbindung mit § 64 Absatz 3 Nr. 5a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) in der Fassung des Artikel 7 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (Bundesgesetzblatt – BGBI I Seite 2606) sowie in Verbindung mit § 56 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in der Fassung des Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2606) zwei Bußgelder in Höhe von jeweils 20.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 13. Juli 2024 rechtskräftig.

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