Erscheinung:12.07.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Solaris SE
BaFin ordnet umfassende Mängelabarbeitung an und verlängert Sonderbeauftragtenmandat.
Die BaFin hat gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) und § 51 Absatz 2 Satz 1 und 2 Geldwäschegesetz (GwG) bei der Solaris SE am 29. Mai 2024 die Beseitigung der Mängel aus verschiedenen, bei dem Institut durchgeführten Prüfungen angeordnet. Für die Beseitigung der einzelnen Mängel hat die BaFin individuelle Fristen festgelegt und für den Fall der Nichteinhaltung jeweils die Festsetzung eines Zwangsgeldes angedroht. Der von der BaFin mit Bescheid vom 16. Dezember 2022 bestellte Sonderbeauftragte überwacht auch weiterhin die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen. Zu diesem Zweck wurde sein Mandat verlängert.
Die Maßnahmen sind seit dem 6. Juli 2024 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG und § 57 Absatz 1 GwG.