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Erscheinung:07.06.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Grenke AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Februar 2024 gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 Kreditwesengesetz (KWG) gegenüber der Grenke AG Anordnungen getroffen, um die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation der Grenke AG gemäß § 25a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 KWG sicherzustellen.

Das Institut hat gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 KWG verstoßen. Nach den Ergebnissen einer Sonderprüfung war die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 KWG bei der Grenke AG in den Bereichen gruppenweite Geschäfts- und Risikostrategie, Risikoklassifizierungsverfahren, Messung der Adressenausfallrisiken sowie bezgl. der Prozesse zur Kreditgewährung und -bearbeitungskontrolle nicht gegeben.

Die Maßnahme ist bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b Absatz 1 KWG.

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