Erscheinung:23.05.2024 | Thema Maßnahmen, Geldwäschebekämpfung Bekanntmachung zur Nomura Financial Products Europe GmbH
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit bestandskräftigem Bescheid vom 17. Mai 2024 gegenüber der Nomura Financial Products Europe GmbH (Einzelinstitut) zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetzes (KWG) angeordnet.
Eine Sonderprüfung im Jahr 2023 hatte ergeben, dass die Anforderung an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a KWG bei dem Institut nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.