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Erscheinung:22.04.2024 | Thema Maßnahmen, Geldwäschebekämpfung Bekanntmachung zur Commerzbank AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Commerzbank AG - auch als Gesamtrechtsnachfolgerin der comdirect Bank AG - mit rechtskräftigem Bescheid vom 11. März 2024 auf Grundlage des § 130 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in Verbindung mit § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, § 56 Abs. 1 Nr. 32 GwG, § 56 Abs. 1 Nr. 34 GwG und § 56 Abs. 1 Nr. 35 GwG des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) zwei Bußgelder in Höhe von 375.000 Euro und 1.075.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 28. März 2024 rechtskräftig.

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