BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:15.02.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Deutsche Bank AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Deutsche Bank AG mit rechtskräftigem Bescheid vom 29. Dezember 2023 auf Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) in Verbindung mit § 25h Absatz 5 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Datenverarbeitungssysteme zur Überwachung von Transaktionen angeordnet.

Das Mandat des mit Bescheid vom 21. September 2018 bestellten Sonderbeauftragten gemäß § 45c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 6 KWG wurde verlängert.

Zur Meldung wechseln

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback