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Erscheinung:07.02.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Scania Finance Deutschland GmbH

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Scania Finance Deutschland GmbH mit Bescheid vom 8. Januar 2024 auf der Grundlage des § 56 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f) des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) zehn Bußgelder in Höhe von insgesamt 22.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 26. Januar 2024 rechtskräftig.

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