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Erscheinung:07.10.2021, Stand:geändert am 04.11.2021 | Thema Maßnahmen Bank Melli Iran, Zweigstelle Hamburg: BaFin ordnet Kreditverbot an

Die BaFin hat gegen die Bank Melli Iran, Zweigstelle Hamburg, am 7. September 2021 ein Kreditverbot verhängt.

Das Institut hat durch eine Verletzung des Vieraugenprinzips (§ 33 Absatz 1 Nr. 5 Kreditwesengesetz (KWG)) gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Satz 1 KWG verstoßen. Die Anordnung ergeht auf Basis des § 45b Absatz 1 Nr. 3 KWG in Verbindung mit § 19 Abs. 1 KWG.

Der Bescheid ist seit dem 7. Oktober 2021 bestandskräftig.

Aktualisierung (4.11.2021):

Da die Anforderungen an das Vieraugenprinzip wieder eingehalten werden, wurde das Kreditverbot vom 7. September 2021 zum 4. November 2021 aufgehoben.

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