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Erscheinung:17.02.2021 | Thema Geldwäschebekämpfung PIRAEUS BANK A.E., Athen Zweigniederlassung Frankfurt am Main: BaFin ordnet Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an

Die BaFin hat am 13. Januar 2021 gegenüber der PIRAEUS BANK A.E., Athen Zweigniederlassung Frankfurt am Main Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet.

Die Anordnung ergeht auf der Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 Geldwäschegesetz (GwG).

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