Erscheinung:26.08.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Clearstream Holding AG, Frankfurt am Main
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Clearstream Holding AG, Frankfurt am Main, gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 und § 45b Absatz 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) die Beseitigung von Mängeln aus einer bei dem Institut durchgeführten Prüfung angeordnet.
Eine Sonderprüfung hatte zuvor ergeben, dass die bankaufsichtlichen Anforderungen an die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit in den geprüften Bereichen nicht vollumfänglich gegeben sind. Dennoch ist die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation der Clearstream Holding AG mit Ausnahmen des Stresstesting-Rahmenwerks sowie der Kapitalplanung gegeben.
Die Maßnahme ist bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 60b KWG.