Erscheinung:15.08.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Citibank N.A. in New York, Filiale Frankfurt am Main
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 27. Mai 2024 gegenüber der Citibank N.A., Filiale Frankfurt am Main (Drittstaatenzweigstelle), angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) sicherzustellen. Die BaFin hat außerdem eine regelmäßige Berichtspflicht der Citibank N.A., Filiale Frankfurt/Main gegenüber der BaFin und der Deutschen Bundesbank zum Fortschritt der Mängelabstellung angeordnet.
Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hat ergeben, dass die Citibank N.A., Filiale Frankfurt am Main, die von der BaFin formulierten Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) nicht in allen geprüften Bereichen vollumfänglich erfüllt.
Die Anordnungen ergehen auf Grundlage der § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG und § 44 Absatz 1 KWG, jeweils in Verbindung mit § 53 Absatz 1 KWG.
Der Bescheid ist seit dem 5. Juli 2024 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.