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Erscheinung:07.08.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) sicherzustellen. Mit Bescheid vom 2. Juli 2024 hat die BaFin zudem gegenüber der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bis zur Beseitigung der organisatorischen Mängel zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 6c Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KWG angeordnet.

Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG im Bereich der Informationstechnologie sowie im Sinne des § 25b KWG das Auslagerungsmanagements im Bereich der Informationstechnologie nicht vollumfänglich gegeben war und somit nicht mit den Vorgaben des KWG im Einklang stehen. Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG sowie des § 6c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KWG.

Die Bescheide sind seit dem 2. August 2024 bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.

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