Erscheinung:03.07.2024 | Thema Maßnahmen Lloyds Bank GmbH: BaFin ordnet erhöhte Eigenmittelanforderungen an
Die BaFin hat am 17. Mai 2024 gegenüber der Lloyds Bank GmbH gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet.
Das Institut hat gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG verstoßen. Nach einer in 2023 vorgenommenen Sonderprüfung war die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Absatz 1 KWG bei der Lloyds Bank GmbH nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.
Die Maßnahme ist seit dem 24. Juni 2024 bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.