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Erscheinung:18.04.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der FNZ Bank SE und der Fondsdepot Bank GmbH mit Schreiben vom 8. April 2024 die Bestellung eines Sonderbeauftragten angeordnet. Der Sonderbeauftragte überwacht die Abstellung von Mängeln in der Geschäftsorganisation, deren Abarbeitung angeordnet wurde. Zudem überwacht der Sonderbeauftragte die kontinuierliche Einhaltung bankaufsichtlicher und verbraucherschützender Pflichten im Rahmen der geplanten Zusammenlegung der Geschäfte der beiden Institute. Weiterhin hat die BaFin gegenüber der Fondsdepot Bank GmbH angeordnet, Maßnahmen zu treffen, um nach § 69 Absatz 1 Satz 1 WpHG Kundenaufträge unverzüglich auszuführen oder sie an Dritte weiterzuleiten sowie nach § 80 Absatz 1 Satz 1 und 3 WpHG in Verbindung mit Artikel 26 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 Beschwerden unverzüglich zu bearbeiten.

Grund für die Maßnahmen sind Verstöße gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Sonderprüfungen hatten ergeben, dass im Bereich der Informationstechnologie das Auslagerungsmanagement sowie Systeme und Prozesse nicht die Vorgaben des KWG erfüllen. Zudem kam es in der Fondsdepot Bank GmbH zu einem Bearbeitungsrückstand von wertpapierbezogenen Kundenaufträgen, woraus eine Häufung von Kundenbeschwerden resultierte. Wertpapierdienstleistungen und –nebendienstleistungen konnten nicht ohne Einschränkungen erbracht werden.

Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 45c Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nr. 6 KWG, § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG sowie § 6 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 WpHG.

Die Institute haben sich unmittelbar mit den Maßnahmen der BaFin einverstanden erklärt und Rechtsbehelfsverzichtserklärungen abgeben. Die Bescheide sind seit dem 9. April.2024 bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG und § 126 Absatz 1 WpHG.

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