Erscheinung:15.04.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Industrial and Commercial Bank of China Ltd., Frankfurt Branch
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Industrial and Commercial Bank of China Ltd., Frankfurt Branch, mit Schreiben vom 4. Januar 2024 gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 KWG sicherzustellen. Eine Sonderprüfung hatte zuvor ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG in den geprüften Bereichen nicht gegeben oder nur teilweise gegeben war.
Vor dem Hintergrund der organisatorischen Mängel hat die BaFin mit Schreiben vom 7. März 2024 gegenüber der Industrial and Commercial Bank of China Ltd., Frankfurt Branch, zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 6c Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KWG angeordnet.
Die Maßnahmen sind bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 60b KWG.