Erscheinung:09.04.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Bank Julius Bär Deutschland AG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Bank Julius Bär Deutschland AG angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) sicherzustellen.
Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Prozessabläufe in den Bereichen Risikosteuerung und -controlling, Risikotragfähigkeit sowie der damit zusammenhängenden IT-Prozesse mit den Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht im Einklang stehen. Der Bescheid ist seit dem 11. März 2024 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.