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Erscheinung:08.04.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Bankhaus E. Mayer AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Bankhaus E. Mayer AG mit bestandskräftigen Bescheiden vom 17. Januar 2024 und 31. Januar 2024 die Beseitigung von Mängeln (§ 25a Absatz 2 S. 2 Kreditwesengesetz (KWG)) sowie zusätzliche Eigenmittelanforderungen (§ 6c Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz Nr. 2 KWG in Verbindung mit § 6b KWG) angeordnet.

Eine Sonderprüfung im Jahr 2023 hatte ergeben, dass die Anforderung an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a KWG bei dem Institut nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.

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