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Erscheinung:18.03.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Deutsche Bank AG mit rechtskräftigem Bescheid vom 8. Februar 2024 auf Grundlage des § 64 Absatz 3 Nummer 15 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdienstaufsichtsgesetz - ZAG) in der Fassung des Artikel 4 vom 12. Dezember 2019 (Bundesgesetzblatt 2019 I Nr. 50) ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 50.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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