Erscheinung:08.03.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 19. Januar 2024 gegenüber der Evangelische Bank zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet.
Grund für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war. Die Einschränkung bezieht sich auf die Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse für operationelle Risiken.
Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG. Der Bescheid ist seit dem 28. Februar 2024 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.