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Erscheinung:07.03.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Solaris SE

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Solaris SE mit rechtskräftigem Bescheid vom 6. Februar 2024 auf Grundlage des § 56 Absatz 1 Nummer 69, Absatz 3 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in der Fassung des Artikel 34 Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22. Dezember 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 411) ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 6.500.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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