Erscheinung:19.02.2024 | Thema Maßnahmen, Geldwäschebekämpfung Bekanntmachung zur Société Générale S.A. Niederlassung Frankfurt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Société Générale S.A. Niederlassung Frankfurt mit Bescheid vom 18. Januar 2024 auf Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in Verbindung mit § 25h Absatz 5 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Datenverarbeitungssysteme für die Überwachung von Transaktionen angeordnet.
Der Bescheid der BaFin ist seit dem 19. Februar 2024 bestandskräftig.