Erscheinung:09.01.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank –
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – mit Schreiben vom 22. November 2023 angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) sicherzustellen. Mit Schreiben vom 23. November 2023 hat die BaFin zudem gegenüber der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank - bis zur Beseitigung der organisatorischen Mängel zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 6c Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KWG angeordnet.
Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Prozesse des Informationssicherheits- und Informationsrisikomanagements mit den Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht im Einklang stehen. Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG sowie des § 6c Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KWG.
Die Bescheide sind seit dem 28. Dezember 2023 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.