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Erscheinung:04.01.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Europäisch-Iranischen Handelsbank AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Europäisch-Iranische Handelsbank AG mit rechtskräftigem Bescheid vom 9. Oktober 2023 auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe m) des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2773) zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 27. Oktober 2023 rechtskräftig.

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