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Erscheinung:20.03.2023 | Thema Maßnahmen Anordnung der BaFin: Woori Bank Europe GmbH muss Mängel in Geldwäscheprävention beseitigen

Die Finanzaufsicht BaFin hat Mängel in der Geldwäscheprävention der Woori Bank Europe GmbH festgestellt. Am 3. Januar 2023 ordnete die BaFin daher an, dass das Institut innerhalb von sechs Monaten angemessene und geeignete Maßnahmen ergreift, um die Mängel zu beseitigen (siehe Infokasten).

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses hatte sich gezeigt, dass sowohl die Geschäftsleitung als auch der Geldwäschebeauftragte des Institutes im Berichtszeitraum die Pflichten des Geldwäschegesetzes nicht ausreichend beachtet haben. Defizite wurden beispielsweise in der Risikoanalyse, bei der Durchführung interner Sicherungsmaßnahmen, den Aufgaben des Geldwäschebeauftragten sowie in den Kundensorgfaltspflichten festgestellt, welche negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch das Institut haben.

Die Woori Bank Europe GmbH muss der BaFin einen schriftlichen Maßnahmenplan vorlegen und ihr laufend über den Stand der Mängelbeseitigung berichten.

Der Bescheid ist seit dem 9. Februar 2023 bestandskräftig (siehe Infokasten).

Zum Hintergrund:

Die Unternehmen des Finanzsektors sind verpflichtet, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Solche kriminellen Aktivitäten können nicht nur ihre Reputation und Zahlungsfähigkeit bedrohen, sondern auch die Integrität und Stabilität des gesamten Finanzsystems gefährden.

Die Pflichten, die die Unternehmen zur Prävention Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen müssen, sind im Geldwäschegesetz (GwG) geregelt. Das GwG verpflichtet die Unternehmen zum Beispiel dazu für Transparenz in ihren Geschäftsbeziehungen und Finanztransaktionen zu sorgen. Sie müssen außerdem ein wirksames Risikomanagement implementieren, wozu auch die Risikoanalyse (§ 5 GwG) und interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG) gehören.

Die Unternehmen sind ferner verpflichtet, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wie auch den Verdacht darauf der Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden.

Bekanntmachung

Woori Bank Europe GmbH: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 3. Januar 2023 gegenüber der Woori Bank Europe GmbH angeordnet, Mängel zu beseitigen und Maßnahmen zu ergreifen, um den geldwäscherechtlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen.

Dazu hat das Institut angemessene Maßnahmen zu treffen und aufrechtzuerhalten, durch die sichergestellt ist, dass das Institut durchgängig seinen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachkommen wird.

Zum Stand in der Mängelbeseitigung hat die Woori Bank Europe GmbH der Aufsicht laufend gegenüber zu berichten.

Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 GwG.

Diese Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 57 GwG.

Der Bescheid ist seit dem 9. Februar 2023 bestandskräftig.

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