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Erscheinung:21.12.2022 | Thema Maßnahmen Fidor Bank AG: BaFin setzt Geldbußen fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Fidor Bank AG mit Bescheid vom 1. Dezember 2022 Bußgelder in Höhe von insgesamt 3.751.500 Euro festgesetzt. Grundlage dafür ist § 56 Absatz 1 Nr. 59 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in der am 26. Juni 2017 geltenden Fassung durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (Bundesgesetzblatt [BGBl] I, Seite 1822) und des § 56 Absatz 1 Nr. 69 GwG in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl I, Seite 2602).

Der Bescheid ist seit dem 13. Dezember 2022 rechtskräftig.

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