BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:15.11.2022 | Thema Maßnahmen Akbank AG: BaFin ordnet Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 28. September 2022 gegenüber der Akbank AG die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet.

Grund für die Maßnahmen sind Verstöße gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Im Rahmen einer Sonderprüfung gemäß § 44 Absatz 1 KWG wurden bei dem Institut organisatorische Mängel festgestellt.

Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b Absatz 1 KWG.

Der Bescheid ist seit dem 28. Oktober 2022 bestandskräftig.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback