BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:10.10.2022 | Thema Maßnahmen Deutsche Bausparkasse Badenia AG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18. August 2022 gegenüber der Deutsche Bausparkasse Badenia AG zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet.

Grund für diese Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG in geprüften Bereichen derzeit nicht gegeben ist.

Rechtsgrundlage für die Anordnung ist § 10 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG

Der Bescheid ist seit dem 22. September 2022 bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b des Kreditwesengesetzes.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback