BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:25.09.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte vPE Wertpapierhandelsbank AG: BaFin hebt Erlaubnis auf

Die BaFin hat mit Bescheid vom 29. Mai 2020 die Erlaubnis der vPE Wertpapierhandelsbank AG, München, zum Erbringen des Finanzkommissionsgeschäfts i.S.d. § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Kreditwesengesetz (KWG), der Anlagevermittlung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 KWG, der Anlageberatung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1a KWG, des Platzierungsgeschäfts i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1c KWG, der Abschlussvermittlung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 2 KWG, der Finanzportfolioverwaltung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG, der Drittstaateneinlagevermittlung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 5 KWG, des Factorings i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 9 KWG, des Finanzierungsleasings i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 10 KWG sowie der Anlageverwaltung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 11 KWG aufgehoben.

Die vPE Wertpapierhandelsbank AG hat nachhaltig gegen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Zudem lagen Verstöße gegen § 33 Absatz 1 KWG vor.

Rechtsgrundlage für die Erlaubnisaufhebung sind § 35 Absatz 2 Nr. 6 KWG und § 35 Absatz 2 Nr. 3 KWG.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.

Der Bescheid ist seit dem 12. August 2020 bestandskräftig.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback