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Erscheinung:03.09.2020 | Thema Maßnahmen Société Générale S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat gegen die Société Générale S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main, mit Bescheid vom 07.04.2020 auf Grundlage des § 56 Abs. 1 Nr. 7 Geldwäschegesetz (GwG) i. d. F. d. Art. 10 G. v. 10.07.2018 (BGBl. I S. 1102) ein Bußgeld in Höhe von 12.500 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 29.04.2020 rechtskräftig.

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