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Erscheinung:06.03.2018 | Thema Maßnahmen Oyak Anker Bank GmbH: BaFin ordnet Großkreditverbot an

Die BaFin hat am 2. Januar 2018 gegen die Oyak Anker Bank GmbH ein Großkreditverbot gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt, welches seit dem 9. Januar 2018 einzuhalten ist.

Das Institut hat gegen die Anforderungen an das Vier-Augen-Prinzip und somit gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG verstoßen.

Der Bescheid ist seit dem 9. Februar 2018 bestandskräftig.

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