Erscheinung:06.03.2018 | Thema Maßnahmen Oyak Anker Bank GmbH: BaFin ordnet Großkreditverbot an
Die BaFin hat am 2. Januar 2018 gegen die Oyak Anker Bank GmbH ein Großkreditverbot gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt, welches seit dem 9. Januar 2018 einzuhalten ist.
Das Institut hat gegen die Anforderungen an das Vier-Augen-Prinzip und somit gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG verstoßen.
Der Bescheid ist seit dem 9. Februar 2018 bestandskräftig.