Erscheinung:14.11.2017, Stand:geändert am 12.12.2017 | Thema Maßnahmen Bank Sepah-Iran, Filiale Frankfurt: BaFin ordnet Kreditverbot an
Die BaFin hat am 12. September 2017 gegen die Bank Sepah-Iran, Filiale Frankfurt, ein Kreditverbot verhängt. Das Institut hatte gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen.
Die Anordnung ergeht auf Basis des § 45b Absatz 1 Nr. 3 KWG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 KWG.
Der Bescheid ist seit dem 13. Oktober 2017 bestandskräftig.
Aufgrund der Wiedereinhaltung der Anforderungen an das Vieraugenprinzip hat die BaFin das Kreditverbot am 06. Dezember 2017 aufgehoben.