BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:15.03.2017 | Thema Maßnahmen Bußgelder gegen CACEIS Bank Deutschland GmbH

Die BaFin hat gegen die CACEIS Bank Deutschland GmbH mit Bescheid vom 9. November 2016 auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nr. 3 Buchstabe f) Kreditwesengesetz (KWG) Bußgelder in Höhe von 105.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 16. November 2016 rechtskräftig.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback