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Erscheinung:04.01.2023, Stand:geändert am 12.01.2023 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 20. Dezember 2022 gegen eine Leitungsperson eines Inlandsemittenten eine Geldbuße in Höhe von 40.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Aktualisierung (12.01.2023):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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