Erscheinung:04.01.2023, Stand:geändert am 12.01.2023 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 20. Dezember 2022 gegen eine Leitungsperson eines Inlandsemittenten eine Geldbuße in Höhe von 40.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Aktualisierung (12.01.2023):
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.